Leistungen

Erbrecht
Die Bedeutung des Erbrechts hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Das zu vererbende Gesamtvermögen in Deutschland war nie so hoch wie heute. Erbrechtliche und damit im Zusammenhang stehende steuerrechtliche Fragestellungen werden immer komplexer.

Nicht nur die Zahl der Beratungen im Hinblick auf Nachfolgeregelungen steigt. Auch die Zahl der Prozesse um das Erbe hat zugenommen.

Und: immer ist die persönliche Betroffenheit des Mandanten besonders hoch, sind Vorgänge des Erbens und Vererbens in besonderem Maße mit unserer Gefühlswelt verwoben.

Vor dem Erbfall
Aus ungeklärten erbrechtlichen Verhältnissen kann viel familiärer Streit entstehen. Daher ist es wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken zu machen, was nach dem Tode mit dem Vermögen geschehen soll. insbesondere, wem es zufallen soll. Ein Unternehmen oder ein Vermögen aufzubauen und zu erhalten, ist häufig eine Lebensaufgabe. Nur eine rechtzeitige Nachfolgeregelung garantiert, das Geschaffene auch über das eigene Leben hinaus zu sichern und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Dabei erfordert die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation eine umsichtige und langfristige Planung, die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte ebenso berücksichtigen muss wie persönliche Umstände. Vor dem Hintergrund zunehmender Begehrlichkeiten des Fiskus und veränderter familiärer Verhältnisse in der Gesellschaft (nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wiederverheiratung) müssen differenzierte erbrechtliche Lösungen erarbeitet werden.

Als externer Berater helfe ich Unternehmern und Privatpersonen eine für alle Beteiligten sinnvolle, zufriedenstellende und einvernehmliche Lösung zu finden. Ich übernehme die Prüfung und Beratung bei der Erstellung aller jeweils notwendigen Verträge und letztwilligen Verfügungen wie z.B. Testamente, Ehe- und Erbverträge, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Schenkungsverträge, Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge.

Nach dem Erbfall
Es stellen sich viele Fragen:

  • Erben Sie alleine oder mit anderen zusammen?
  • Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung
    (z.B. ein Testament) hinterlassen?
  • Woraus setzt sich die Erbschaft zusammen?
  • Hat der Erblasser Schulden hinterlassen
    und wer haftet für diese Schulden?
  • Sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden?
  • Brauchen Sie einen Erbschein
    und wo bekommen Sie ihn?
  • Wie verhält man sich gegenüber
    Versicherungen und Banken?
  • Was will das Finanzamt von Ihnen?

  • Ich unterstütze Sie bei der Entscheidung, die Erbschaft anzunehmen und gegebenenfalls die vorläufig unbeschränkte Erbenhaftung nachträglich zu beschränken oder die Erbenstellung durch Ausschlagung zu beseitigen.
  • Ich prüfe die Wirksamkeit und Anfechtungsmöglichkeit von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.
  • Ich berate Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
  • Ich vertrete Sie bei der streitigen Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen. Dabei prüfe ich, ob die Anwendung moderner Streitschlichtungsverfahren, wie z.B. Mediation, Sinn macht.
  • Ich helfe Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins und bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.