
Erbrecht
Die Bedeutung des Erbrechts hat in den letzten Jahren rasant zugenommen.
Das zu vererbende Gesamtvermögen in Deutschland war nie so hoch
wie heute. Erbrechtliche und damit im Zusammenhang stehende steuerrechtliche
Fragestellungen werden immer komplexer.
Nicht nur die Zahl der Beratungen im Hinblick auf Nachfolgeregelungen
steigt. Auch die Zahl der Prozesse um das Erbe hat zugenommen.
Und: immer ist die persönliche Betroffenheit des Mandanten besonders
hoch, sind Vorgänge des Erbens und Vererbens in besonderem Maße
mit unserer Gefühlswelt verwoben.
Vor dem Erbfall
Aus ungeklärten erbrechtlichen Verhältnissen kann viel familiärer
Streit entstehen. Daher ist es wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken
zu machen, was nach dem Tode mit dem Vermögen geschehen soll. insbesondere,
wem es zufallen soll. Ein Unternehmen oder ein Vermögen aufzubauen
und zu erhalten, ist häufig eine Lebensaufgabe. Nur eine rechtzeitige
Nachfolgeregelung garantiert, das Geschaffene auch über das eigene
Leben hinaus zu sichern und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Dabei erfordert die Übertragung von Vermögen auf die nächste
Generation eine umsichtige und langfristige Planung, die wirtschaftliche,
rechtliche und steuerliche Aspekte ebenso berücksichtigen muss
wie persönliche Umstände. Vor dem Hintergrund zunehmender
Begehrlichkeiten des Fiskus und veränderter familiärer Verhältnisse
in der Gesellschaft (nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wiederverheiratung)
müssen differenzierte erbrechtliche Lösungen erarbeitet werden.
Als externer Berater helfe ich Unternehmern und Privatpersonen eine
für alle Beteiligten sinnvolle, zufriedenstellende und einvernehmliche
Lösung zu finden. Ich übernehme die Prüfung und Beratung
bei der Erstellung aller jeweils notwendigen Verträge und letztwilligen
Verfügungen wie z.B. Testamente, Ehe- und Erbverträge, gesellschaftsrechtliche
Regelungen, Schenkungsverträge, Gestaltungen der vorweggenommenen
Erbfolge.
Nach dem Erbfall
Es stellen sich viele Fragen:
- Erben Sie alleine oder mit anderen zusammen?
- Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung
(z.B. ein Testament) hinterlassen? - Woraus setzt sich die Erbschaft zusammen?
- Hat der Erblasser Schulden hinterlassen
und wer haftet für diese Schulden? - Sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden?
- Brauchen Sie einen Erbschein
und wo bekommen Sie ihn? - Wie verhält man sich gegenüber
Versicherungen und Banken? - Was will das Finanzamt von Ihnen?
- Ich unterstütze Sie bei der Entscheidung, die Erbschaft anzunehmen und gegebenenfalls die vorläufig unbeschränkte Erbenhaftung nachträglich zu beschränken oder die Erbenstellung durch Ausschlagung zu beseitigen.
- Ich prüfe die Wirksamkeit und Anfechtungsmöglichkeit von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.
- Ich berate Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
- Ich vertrete Sie bei der streitigen Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen. Dabei prüfe ich, ob die Anwendung moderner Streitschlichtungsverfahren, wie z.B. Mediation, Sinn macht.
- Ich helfe Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins und bei der
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.