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Im Rahmen oder im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens gibt es abhängig von der Position, in der man sich selbst befindet, viele potentielle Gegner: Den Schuldner, die Gläubiger, den Insolvenzverwalter, die Staatsanwaltschaft, das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger, die Banken und auch Mitgesellschafter.

Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Interessen zu wahren.

Relevante Themen:



Richtiges Verhalten in der Unternehmenskrise
Die Krise einer Gesellschaft ist für ihre Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder außerordentlich haftungsträchtig. Die Gesellschafter suchen einen Schuldigen für den Wertverlust ihrer Beteiligung und die Gläubiger für den Verlust ihrer Forderungen.

Wenn eine GmbH aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation von Dritten keinen Kredit mehr erhalten würde, jedoch ein Gesellschafter ein Darlehen gewährt oder ein bereits zuvor gewährtes Darlehen in der Krise der GmbH stehen lässt, wird ein Gesellschafter-Darlehen gesellschafts- und steuerrechtlich wie haftendes Kapital behandelt (kapitalersetzendes Darlehen). Diese rechtliche Beurteilung gilt auch für andere Leistungen die der Gesellschafter für die GmbH erbringt (Bürgschaften, Überlassung von Grundstücken usw.)

Das Gesellschafter-Darlehen und andere Gesellschafter-Leistungen können in der Krise der GmbH und bei absehbarer Krise der GmbH deshalb nicht mehr gekündigt und zurückgezahlt werden bzw. können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden.

Richtiges Verhalten schon in guten Zeiten
Die Insolvenz ist nicht nur Prüfstand für das Verhalten in der Krise, sondern auch für zurückliegende Vorgänge.

Der Insolvenzverwalter kontrolliert, ob das Stammkapital durch die Gesellschafter ordnungsgemäß aufgebracht wurde, ob Einlagen zurückgewährt wurden oder ob eine Durchgriffshaftung gegen Gesellschafter wegen existenzvernichtendem Eingriff oder Vermögensvermischung in Betracht kommt.

Beratung der Gläubiger
Der Wunsch, eine Zahlungsforderung durchzusetzen, ist ein häufiger Grund, einen Anwalt aufzusuchen. Zunehmend kann der Schuldner aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen.

Das Ergebnis der anwaltlichen Beratung wird sich insbesondere danach richten, ob der Gläubiger eine Sicherheit für seine Zahlungsforderung hat und wie weit der wirtschaftliche Verfall des Schuldners fortgeschritten ist.

Steuerrecht in der Insolvenz
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat Auswirkungen auf die Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Es ergeben sich Fragen zu der steuerrechtlichen Stellung und den steuerlichen Pflichten des Schuldners auf der einen und des Insolvenzverwalters auf der anderen Seite.

Für Geschäftsführer und Vorstände ergeben sich gerade in der Krise und damit im Vorfeld einer möglichen Insolvenz persönliche Haftungsrisiken, insbesondere bei Nichtabführung von Lohn- und Umsatzsteuer.

Arbeitsrecht in der Insolvenz
Für Arbeitnehmer kommt die Nachricht von der Insolvenz ihres Arbeitgebers in der Regel überraschend und bedeutet häufig einen gravierenden Einschnitt in ihrem Leben. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um Beeinträchtigungen weitestgehend zu vermeiden und Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Dabei geht es insbesondere um Fragen zum Bestand des Arbeitsverhältnisses und zu Vergütungsansprüchen, wiederum unterteilt in die Zeiten nach Insolvenzeröffnung und vor Insolvenzeröffnung (Insolvenzgeld).

Erbenberatung bei überschuldetem Nachlass
Wer in eine Erbenstellung eingerückt ist, sieht sich gelegentlich der Gefahr einer uferlosen Haftung wegen Überschuldung des Nachlasses ausgesetzt.

Das Gesetz hält Mittel und Wege bereit, das drohende Unheil einer das eigene Vermögen des Erben angreifenden Haftung abzuwenden.
Als Erbe muss man sich dann entscheiden, die Erbenstellung durch Ausschlagung zu beseitigen oder die vorläufig unbeschränkte Erbenhaftung nachträglich zu beschränken.

Straftatbestände in Krise und Insolvenz
Die im Zusammenhang mit einer Insolvenz möglichen Straftaten sind vielfältig.

Bereits die bloße Überschreitung einer gesetzlichen Frist oder des Fälligkeitszeitpunkts einer Forderung kann strafbar sein –so bei den Insolvenzantragsfristen und bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer. Vielen Unternehmern ist auch nicht bewusst, dass sie Straftaten begehen können, wenn sie ihre Buchführung nicht in ordnungsgemäßem Zustand halten.

Es ist daher dringend notwendig, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um schon im Vorhinein eigentlich unnötige straf- und bußgeldrechtliche Risiken zu vermeiden